«Der Atem ist die Brücke zwischen Körper und Geist.»
— Thich Nhat Hanh
Finde einen Moment, um durchzuatmen, den Alltag loszulassen und ganz bei dir anzukommen.
Verbinde Bewegung und Atem in einem fliessenden Rhythmus, der Kraft, Beweglichkeit und innere Ruhe fördert. Schritt für Schritt entwickelst du mehr Körperbewusstsein, Balance und Leichtigkeit.
Yoga bedeutet verbinden, vereinen und in Einklang bringen. Im Hatha Yoga steht die bewusste Verbindung von Körper, Atem und Geist im Mittelpunkt. Der Begriff setzt sich aus „Ha“ (Sonne) und „Tha“ (Mond) zusammen. Durch achtsame Bewegung lernen wir, nach innen zu lauschen, uns selbst besser wahrzunehmen und einen Ausgleich zu den Anforderungen des Alltags zu schaffen.
Vinyasa Flow ist ein dynamischer Stil des Hatha Yoga. Die Körperhaltungen (Asanas) werden fliessend miteinander verbunden oder bewusst gehalten und mit Atemübungen (Pranayama) sowie Konzentrationsübungen (Dharana) ergänzt. Dabei werden Kraft, Beweglichkeit, Balance und Konzentration gefördert. Der bewusste Umgang mit dem Atem hilft, den Geist zu beruhigen, Entspannung zu finden und neue Energie zu schöpfen. Die Stunde endet mit einer wohltuenden Entspannungsphase (Shavasana), in der Körper und Geist vollständig zur Ruhe kommen dürfen.
Vinyasa Flow eignet sich als ideale Ergänzung zu anderen Sportarten, als Ausgleich zu körperlichen oder mentalen Belastungen sowie für alle, die sich mehr Beweglichkeit, Stabilität und innere Balance wünschen. Ob mit oder ohne Yoga-Erfahrung – die Übungen können individuell angepasst werden und bieten Raum für eine achtsame und gleichzeitig kraftvolle Praxis.
Sommer/Herbst 2026: 17.08. – 20.12.2026 (Herbstpause: 28.09. – 11.10.2026)
20er Abo, gültig 22 Wochen: CHF 560 (pro Lektion CHF 28)
10er Abo, gültig 14 Wochen: CHF 300 (pro Lektion CHF 30)
Einzellektion: CHF 34
Eine Probelektion ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Trainerin per Mail.
Karin Udvardi und Christine Hanin sind bei den meisten Krankenkassen anerkannt.
Ende Jahr wird eine Kursbestätigung ausgestellt.
Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, ausser es kann ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden.